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Gemäß § 60 (1) lit. a Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser beschlossen hat, die Steuern, Gebühren und Gemeindeabgaben ab 01.01.2026 bis auf weiteres wie folgt festzusetzen:
Steuern, Gebühren und Gemeindeabgaben 2026 (1,01 MB) - .PDF