- Antragsfrist für Zuschuss 2026/2027 startet im Mai
- 250 Euro für einkommensschwächere Haushalte
- Erhöhte Einkommensgrenzen: Mehr Menschen profitieren von Zuschuss
- Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: einfachere Antragstellung für BürgerInnen, effizientere Abwicklung für Verwaltung
- Zuschuss wird ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison ausbezahlt
- Informationen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss - inkl. Heizkostenzuschuss-Rechner
Heizkosten belasten gerade einkommensschwächere Haushalte – nicht zuletzt sorgt die aktuelle weltpolitische Lage und damit einhergehende Auswirkungen auf den Energiemarkt bei vielen Menschen für Unsicherheit. Gerade dann, wenn jeder Euro zählt, braucht es rasche und unkomplizierte Unterstützung. Das Land Tirol setzt den bewährten Heizkostenzuschuss auch für die Heizperiode 2026/2027 fort und spricht mit höheren Einkommensgrenzen noch mehr Menschen an. Zudem wurde die Antragstellung im Zuge des Tirol Konvents grundlegend vereinfacht. Eine Beantragung des Zuschusses ist zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2026 möglich. Ausbezahlt wird der Zuschuss einmalig ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.
„Der Heizkostenzuschuss ist ein wichtiges und bewährtes Instrument, um niemanden in der Kälte stehen zu lassen. Mit dem Tirol Konvent setzen wir konsequent auf Entbürokratisierung und optimieren Prozesse. Die vereinfachte Antragstellung ist ein Paradebeispiel dafür, wie wir die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger auf der einen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der anderen Seite, noch serviceorientierter und effizienter gestalten. Mit den angehobenen Einkommensgrenzen profitieren zudem noch mehr Tirolerinnen und Tiroler vom Zuschuss des Landes“, betont LH Anton Mattle.
Ob Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss besteht, können Interessierte vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Heizkostenzuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss zur Verfügung.
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen.
Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Factsheet Heizkostenzuschuss 2026 2.pdf herunterladen (0.52 MB)
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2026.pdf herunterladen (0.51 MB)
Antragsformular HKZ_2026.pdf herunterladen (0.18 MB)